Öffnungszeiten

Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 08.07.2024 ab 07:30 Uhr

Gemeinsames Wohnungseigentum

Auch in (gleichgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften lebende Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten haben die Möglichkeit, gemeinsames Wohnungseigentum im Wege einer Eigentümerpartnerschaft zu erwerben.

Die Partnerinnen/Partner müssen je zur Hälfte Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer sein. Innerhalb der gesamten Eigentümerschaft können die Eigentumspartnerinnen/Eigentumspartner ihre Rechte nur gemeinsam ausüben. D.h. die Anteile der Partnerinnen/der Partner am Wohnungseigentum dürfen nur gemeinsam beschränkt, belastet oder der Zwangsvollstreckung unterworfen werden. Wenn eine Eigentümerin/ein Eigentümer ihren/seinen Anteil veräußern will, dann benötigt sie/er die Zustimmung der anderen Partnerin/des anderen Partners.

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer