Öffnungszeiten

Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Jetzt offen bis: 12:00 Uhr

Erwerbseinkommen

Als Erwerbseinkommen gelten

  • das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt,
  • Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
  • Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz. 
Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz