Öffnungszeiten

Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 08.07.2024 ab 07:30 Uhr

Kollektivvertrag

Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

  • Arbeitszeiten
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Mindestlöhne und Grundgehälter
  • Schutzbestimmungen bei Kündigung

Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK) hinterlegt sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden. Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

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Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion