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Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
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Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 08.07.2024 ab 07:30 Uhr

Begriff Auslandsösterreicher

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland.

Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

  • Aufenthaltsdauer
  • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
  • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

Der Begriff der "Herzensösterreicherinnen"/"Herzensösterreicher" bezeichnet Personen österreichischer Abstammung, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Das können entweder frühere österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger oder Personen mit zumindest einem österreichischen Eltern- oder Großelternteil sein, die sich Österreich verbunden fühlen.

Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion