Öffnungszeiten

Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mi, 26.06.2024 ab 08:00 Uhr

Meldung des Todesfalls: Sozialamt

Allgemeine Informationen

Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

Achtung

Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion