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Amtszeiten

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  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Fr, 05.07.2024 ab 08:00 Uhr

Dienstbarkeit

Sinnverwandter Begriff: Servitut

Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

Beispiel

Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion