Öffnungszeiten

Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 08.07.2024 ab 07:30 Uhr

Zwischenstaatliche Sozialleistungen

Soziale Sicherheit vereint Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Familienbeihilfe. In all diesen Bereichen bestehen internationale Bindungen mit Österreich, die durch unterschiedliche Abkommen im Bereich der Sozialversicherung bzw. des EU-Rechts geregelt sind. Daraus ergibt sich ein hohes Schutzniveau, das Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern zugute kommt. Zur Wahrnehmung der jeweiligen Interessen finden sich im Folgenden die Grundpfeiler des zwischenstaatlichen Rechts, aus dem individuelle Ansprüche abgeleitet werden können.

  • Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
  • Berücksichtigung aller erworbenen Versicherungszeiten
  • Pensionsanspruch aus den zurückgelegten Versicherungszeiten
  • Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
  • Export von Geldleistungen an Anspruchsberechtigte ins Ausland
  • Behandlung im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch Versicherungsträger im Ausland

Diese Grundsätze werden mittels entsprechender Formulare geltend gemacht.

Letzte Aktualisierung: 20. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz