Öffnungszeiten

Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Jetzt offen bis: 12:00 Uhr

Drittstaatsangehöriger

Drittstaatsangehörige sind Personen, die

  • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
  • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
  • noch Schweizerinnen/Schweizer

sind.

Hinweis

Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion