Öffnungszeiten

Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 01.07.2024 ab 07:30 Uhr

Meldebehörde

Bei der Meldebehörde werden An-/ Um- und Abmeldungen von Wohnsitzen in Österreich vorgenommen.

Zuständig für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren Wohnsitzes ist jene Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Das ist:

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion